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   VG Berlin, 05.05.2017 - 4 L 51.17   

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https://dejure.org/2017,16482
VG Berlin, 05.05.2017 - 4 L 51.17 (https://dejure.org/2017,16482)
VG Berlin, Entscheidung vom 05.05.2017 - 4 L 51.17 (https://dejure.org/2017,16482)
VG Berlin, Entscheidung vom 05. Mai 2017 - 4 L 51.17 (https://dejure.org/2017,16482)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Betriebsschließung einer Spielhalle; Fiktion der Erlaubnis; gewerberechtliche Zuverlässigkeit

  • vdai.de PDF

    Die Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis hat eine Doppelnatur, da durch die Bekanntgabe der Ablehnung die Fortgeltungsfiktion der alten Erlaubnis endet. Geht die Behörde irrig davon aus, dass der Widerspruch gegen die Ablehnung keine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.03.1973 - I C 36.71

    Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden

    Auszug aus VG Berlin, 05.05.2017 - 4 L 51.17
    Allerdings bewirkt die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin, dass der streitige Verwaltungsakt vom 19. Dezember 2016, mit dem der Antragsgegner die Neuerteilung einer Spielhallenerlaubnis versagt hat und durch den wegen des daran anknüpfenden Erlöschens der Fortgeltungsfiktion die Rechtsstellung der Antragstellerin beeinträchtigt wird, von der Behörde einstweilen nicht verwirklicht werden darf (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1973 - BVerwG IV C 79.69 -, juris, Rn. 16, sowie ausdrücklich für den Fall der Gewerbeuntersagung nach § 15 Abs. 2 GewO BVerwG, Urteil vom 13. März 1973 - BVerwG I C 36.71 - juris, Rn. 25).
  • BVerwG, 06.07.1973 - IV C 79.69

    Enteignungsverfahren für die Verlegung einer Fernwasserleitung - Rechtmäßigkeit

    Auszug aus VG Berlin, 05.05.2017 - 4 L 51.17
    Allerdings bewirkt die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin, dass der streitige Verwaltungsakt vom 19. Dezember 2016, mit dem der Antragsgegner die Neuerteilung einer Spielhallenerlaubnis versagt hat und durch den wegen des daran anknüpfenden Erlöschens der Fortgeltungsfiktion die Rechtsstellung der Antragstellerin beeinträchtigt wird, von der Behörde einstweilen nicht verwirklicht werden darf (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1973 - BVerwG IV C 79.69 -, juris, Rn. 16, sowie ausdrücklich für den Fall der Gewerbeuntersagung nach § 15 Abs. 2 GewO BVerwG, Urteil vom 13. März 1973 - BVerwG I C 36.71 - juris, Rn. 25).
  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 4.16

    Keine Prüfungseinschränkung bei Asylanträgen im Fall nicht abgeschlossener

    Auszug aus VG Berlin, 05.05.2017 - 4 L 51.17
    So ist etwa die Ablehnung der Durchführung eines weiteren Asylverfahrens bei Folge- und Zweitanträgen, mithin die Versagung einer Begünstigung, nach der neueren Rechtsprechung mit der Anfechtungsklage anzugreifen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - BVerwG 1 C 4.16 -, juris, Rn. 16), weil infolge der Ablehnung die Aufenthaltsgestattung erlischt.
  • BVerwG, 30.08.2012 - 7 VR 6.12

    Anfechtungsklage; Ausbau; Planfeststellungsbeschluss; Schienenweg; aufschiebende

    Auszug aus VG Berlin, 05.05.2017 - 4 L 51.17
    In diesem Fall kann gerichtlicher Rechtsschutz in entsprechender Anwendung des § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO mit einem Antrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung der Klage erreicht werden (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 30. August 2012 - BVerwG 7 VR 6.12 -, Rn. 5, juris).
  • VG Berlin, 04.07.2019 - 4 L 257.18

    Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis; Vorbeiführen eines Schulwegs an

    Zum einen nimmt der so beschiedene Bewerber kraft Gesetzes nicht mehr am weiteren Auswahlverfahren teil, zum anderen erlischt mit der auf die Nichteinhaltung des erforderlichen Abstandes zu einer Schule gestützten Bekanntgabe der Ablehnung des Antrags (nach sechs Monaten) die fiktive Spielhallenerlaubnis (vgl. Beschluss der Kammer vom 5. Mai 2017 - VG 4 L 51.17 -, juris Rn. 17).
  • VG Berlin, 19.04.2018 - 4 L 40.18

    Ein Mindestabstand von 200m zwischen einer Spielhalle und einer Schule ist auch

    Zum einen nimmt der so beschiedene Bewerber kraft Gesetzes nicht mehr am weiteren Auswahlverfahren teil, zum anderen erlischt mit der auf die Nichteinhaltung des erforderlichen Abstandes zu einer Schule gestützten Bekanntgabe der Ablehnung des Antrags (nach sechs Monaten) die fiktive Spielhallenerlaubnis (vgl. Beschluss der Kammer vom 5. Mai 2017 - VG 4 L 51.17 -, juris Rn. 17).
  • VG Berlin, 11.09.2019 - 4 L 188.18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Versagung einer spielhallenrechtlichen

    Zum einen nimmt der so beschiedene Bewerber kraft Gesetzes nicht mehr am weiteren Auswahlverfahren teil, zum anderen erlischt mit der auf die Nichteinhaltung des erforderlichen Abstandes zu einer Schule gestützten Bekanntgabe der Ablehnung des Antrags (nach sechs Monaten) die fiktive Spielhallenerlaubnis (vgl. Beschluss der Kammer vom 5. Mai 2017 - VG 4 L 51.17 -, juris Rn. 17).
  • VG Berlin, 04.08.2019 - 4 L 256.18

    Versagung einer Spielhallenerlaubnis wegen Unterschreitung des Mindestabstands zu

    Zum einen nimmt der so beschiedene Bewerber kraft Gesetzes nicht mehr am weiteren Auswahlverfahren teil, zum anderen erlischt mit der auf die Nichteinhaltung des erforderlichen Abstandes zu einer Schule gestützten Bekanntgabe der Ablehnung des Antrags (nach sechs Monaten) die fiktive Spielhallenerlaubnis (vgl. Beschluss der Kammer vom 5. Mai 2017 - VG 4 L 51.17 -, juris Rn. 17).
  • VG Berlin, 20.07.2018 - 4 L 403.17

    Mit einer Schließungsverfügung verbundene Versagung einer Spielhallenerlaubnis

    Zum einen nimmt der so beschiedene Bewerber kraft Gesetzes nicht mehr am weiteren Auswahlverfahren teil, zum anderen erlischt mit der auf fehlende Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden gestützten Bekanntgabe der Ablehnung des Antrags (nach sechs Monaten) die fiktive Spielhallenerlaubnis (vgl. Beschluss der Kammer vom 5. Mai 2017 - VG 4 L 51.17 -, juris Rn. 17).
  • VG Berlin, 02.03.2018 - 4 L 315.17

    Versagung der Erlaubnis wegen Unterschreitung des Mindestabstands zu einer Schule

    Zum einen nimmt der so beschiedene Bewerber kraft Gesetzes nicht mehr am weiteren Auswahlverfahren teil, zum anderen erlischt mit der auf die Nichteinhaltung des erforderlichen Abstandes zu einer Schule gestützten Bekanntgabe der Ablehnung des Antrags (nach sechs Monaten) die fiktive Spielhallenerlaubnis (vgl. Beschluss der Kammer vom 5. Mai 2017 - VG 4 L 51.17 -, juris Rn. 17).
  • VG Berlin, 02.03.2018 - 4 L 316.17

    Versagung einer Spielhallenerlaubnis wegen Unterschreitung des Mindestabstands zu

    Zum einen nimmt der so beschiedene Bewerber kraft Gesetzes nicht mehr am weiteren Auswahlverfahren teil, zum anderen erlischt mit der auf die Nichteinhaltung des erforderlichen Abstandes zu einer Schule gestützten Bekanntgabe der Ablehnung des Antrags (nach sechs Monaten) die fiktive Spielhallenerlaubnis (vgl. Beschluss der Kammer vom 5. Mai 2017 - VG 4 L 51.17 -, juris Rn. 17).
  • VG Berlin, 04.02.2022 - 4 L 436.21
    Ein solcher Fall lag beispielsweise bei der ablehnenden Entscheidung über die Erteilung einer Spielhallenerlaubnis nach dem Mindestabstandsumsetzungsgesetz Berlin vor, weil hierdurch die Fiktionswirkung der Fortgeltung der früheren Erlaubnis beendet wurde (vgl. nur Kammerbeschluss vom 5. Mai 2017 - VG 4 L 51.17 - juris, LS; bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. November 2017 - OVG 1 S 32.17 - juris).
  • VG Berlin, 21.02.2018 - 4 L 452.17

    Ablehnung der Erteilung einer Spielhallenerlaubnis anlässlich einer sich in der

    Zum einen nimmt der so beschiedene Bewerber kraft Gesetzes nicht mehr am weiteren Auswahlverfahren teil, zum anderen erlischt mit der auf die Nichteinhaltung des erforderlichen Abstandes zu einer Schule gestützten Bekanntgabe der Ablehnung des Antrags (nach sechs Monaten) die fiktive Spielhallenerlaubnis (vgl. Beschluss der Kammer vom 5. Mai 2017 - VG 4 L 51.17 -, juris Rn. 17).
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